Als sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unter der wachsamen Hand der alliierten Militärorganisationen das öffentlichen Gesundheitssystem reorganisierte, wurden in der späteren BRD und DDR zwei sehr unterschiedliche Formen der Arzneimittelregulierung etabliert. Beide sind jedoch kein Kind der jeweiligen Besatzungsmächte. Sie wurden vielmehr von jenen Akteuren vorangetrieben, die mehr oder weniger jene Debatten aufnahmen und weiterführten, die bereits in der Weimarer Republik geführt wurden. In der sich abzeichnenden politischen Teilung können die in den folgenden Jahren entwickelten Verfahren zur Zulassung und Aufsicht von Arzneimitteln können – so das Argument des Beitrags – als zwei sich aufeinander beziehende Varianten des gleichen Systems betrachtet werden können, die sich in gegenseitiger Abgrenzung – und Teilhabe – stabilisierten.